faire miete in Berlin

Miete senken ohne Kostenrisiko!

Allright hilft, eine Mietsenkung einfach, schnell und völlig risikofrei durchzusetzen. Wir vertreten die Rechte unserer Mandanten gegenüber Vermietern und wenn nötig auch vor Gericht, denn wir kämpfen für faire Mieten in Berlin.

Eine Mietsenkung kann mehrere tausend Euro pro Jahr sparen.

Miete senken ohne Kostenrisiko!

Erfolgsprinzip

Erfolg oder unser Service ist kostenlos

Sie profitieren von unserem Erfolgsprinzip: Wir setzen Ihre Mietsenkung durch oder unser Service ist komplett kostenlos – auch wenn wir Ihren Fall vor Gericht gebracht haben. Wir behalten nur bei Erfolg eine Provision anteilig von der Mietersparnis ein.

Beauftragen Sie Allright jetzt bequem online – ganz ohne Risiko.

Ihr Flug ist ausgefallen, oder war verspätet?

Kostenlos bei Mietsenkung innerhalb von 4 Wochen

Senken wir Ihre Miete innerhalb von 4 Wochen, ist unser Service für Sie komplett kostenlos – keine Erfolgsprovision, kein Risiko!

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Faire preise

Unsere Provision bei Erfolg

Nur wenn wir Ihre Miete erfolgreich auf die gesetzliche zulässige Höhe senken, fällt eine Provision in Höhe der Mietersparnis für 6 Monate inkl. MwSt. an. Sollten wir nicht erfolgreich sein, ist unser Service für Sie komplett kostenlos.

so funktionert’s

Der Ablauf im Detail

1

Allright rügt Ihren Vermieter

Wir erheben eine „Rüge“ bei Ihrem Vermieter und fordern ihn auf, Ihre Miete auf das gesetzlich zulässige Niveau zu senken.

2

Bis zur Einigung zahlen Sie die volle Miete

Sie zahlen trotzdem weiterhin die volle Miete an Ihren Vermieter, bis eine Einigung erzielt wurde.

3

Ihr Anspruch auf Rückzahlung

Nach der Einigung muss der Vermieter die zu viel gezahlte Miete ab Rüge sowie ggf. die zu viel geleistete Kaution zurückzahlen. Wir holen das Geld für Sie zurück.

4

Verrechnung mit der Erfolgsprovision

Die Rückerstattung wird mit unserer Provision verrechnet. Je nach Verfahrensdauer kann es sein, dass Sie eine Rückzahlung erhalten.

Fallbeispiel

Beispiel 1 – Mietsenkung ohne rückwirkende Erstattung

Ausgangslage:

  • Der Mieter hat den Mietvertrag am 01.01.2021 abgeschlossen. Er zahlt monatlich 1.000 € Miete und hat eine Kaution von 3 Monatsmieten (3.000 €) hinterlegt.

  • Die Miete liegt 300 € über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Deshalb kann der Mieter eine Senkung der Miete verlangen.

  • Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich, da der Mietvertrag älter als 30 Monate ist.

1

Allright rügt die Miete am 20.05.2026

Allright fordert den Vermieter auf, die Miete zum 01.06.2026 um 300 € auf die gesetzlich zulässige Miete zu senken.

2

Bis zur Einigung ist die volle Miete fällig

Eine Einigung wird nach 4 Monaten erzielt. Solange zahlt der Mieter unter Vorbehalt weiter die volle Miete von 1.000 €.

3

Anspruch auf Rückzahlung

Der Vermieter muss die zu viel gezahlte Miete von 300 € ab der Rüge für 4 Monate (1.200 €) sowie die zu viel gezahlte Kaution (900 €) zurückzahlen. Die Rückzahlungssumme beträgt somit 2.100 €.

4

Verrechnung mit der Erfolgsprovision

Für den Erfolg berechnet Allright eine einmalige Provision in Höhe der 6-fachen Mietersparnis (1.800 €). Die Provision wird mit der Rückzahlung von 2.100 € verrechnet. Die Differenz in Höhe von 300 € zahlt Allright dem Mieter direkt aus.

5

Dauerhafte Mietsenkung

Ab dem Zeitpunkt der Einigung zahlt der Mieter die neue Miete von 700 €. Damit spart er dauerhaft jährlich 3.600 € an Mietkosten.

  • Nach 5 Jahren liegt die Gesamtersparnis schon bei 18.000 € – der Wert eines Mittelklassewagens.

Beispiel 2 – Mietsenkung mit rückwirkender Erstattung

Ausgangslage:

  • Der Mieter hat den Mietvertrag zum 01.08.2025 geschlossen. Er zahlt monatlich 1.000 € Miete und hat eine Kaution von 3 Monatsmieten (3.000 €)

  • Die Miete liegt 300 € über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Deshalb kann der Mieter eine Senkung der Miete verlangen.

  • Ein rückwirkender Erstattungsanspruch besteht, da der Vertrag innerhalb der letzten 30 Monate geschlossen wurde.

1

Allright rügt die Miete am 20.05.2026

Allright fordert den Vermieter auf, die Miete zum 01.06.2026 um 300 € auf die gesetzlich zulässige Miete zu senken.

2

Bis zur Einigung ist die volle Miete fällig

Eine Einigung wird nach 4 Monaten erzielt. Solange zahlt der Mieter unter Vorbehalt weiter die volle Miete von 1.000 €.

3

Anspruch auf Rückzahlung & rückwirkender Erstattung

Der Vermieter muss die zu viel gezahlte Miete von 300 € ab der Rüge für 4 Monate (1.200 €), die zu viel gezahlte Kaution (900 €) sowie Rückerstattung ab Mietbeginn für 10 Monate (3.000 €) zurückzahlen. Die Rückzahlungssumme beträgt somit 5.100 €.

4

Verrechnung mit der Erfolgsprovision

Für den Erfolg berechnet Allright eine einmalige Provision in Höhe der 6-fachen Mietersparnis (1.800 €) und zzgl. 50 % der rückwirkenden Erstattung (1.500 €). Die Provision in Höhe von 3.300 € wird mit der Rückzahlung von 5.100 € verrechnet. Die Differenz in Höhe von 1.800 € zahlt Allright dem Mieter direkt aus.

5

Dauerhafte Mietsenkung

Ab dem Zeitpunkt der Einigung zahlt der Mieter die neue Miete von 700 €. Damit spart er dauerhaft jährlich 3.600 € an Mietkosten.

  • Nach 5 Jahren liegt die Gesamtersparnis schon bei 18.000 € – der Wert einer längeren Weltreise.

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FAQs

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